Qualitätskriterien
für FamLand Betriebe und Orte
Alle FamLand Betriebe und Orte haben sich verpflichtet folgende Qualitätskriterien
einzuhalten, damit Sie als Gast mit Sicherheit einen hochwertigen Familienurlaub
verbringen werden.
Sicherheit
- Spielzonen drinnen und draussen, die kindergerecht ausgestattet sind
(Spielzeug, Schaukel, Rutsche etc.) und Verkehrssicherheit bieten
- Sicherungsvorkehrungen für Kinder in den Zimmern und Aufenthaltsräumen
(z.B. Steckdosen, Treppenstufen, Geländer etc.)
- Informationen über unvermeidliche Gefahrenherde werden den Gästen bei
Ankunft aus-gehändigt
Unterkunft
- Kinderbetten und Kinderbettwäsche
- Zimmer mit Verbindungstür
- Kinderpreise (je nach Alter gestaffelte Ermäßigungen)
- Waschservice innerhalb von 24 Stunden oder Gästewaschküche
- Spezielle Kinderbegrüßung an der Rezeption/ Eingangsbereich (Kinderrezeption,
Willkommensgeschenk o.ä.)
Ausstattung
- auf Wunsch (wenn nicht anders möglich: nach vorheriger Anmeldung)
ausleihbare Ausstattung: Babyphone, Schemel fürs Badezimmer, WC-Kindersitze,
Kinderbadewanne, Windeleimer, Wickelauflage, Flaschenwärmgerät, Kindertopf,
Vaporisator
- Spiele und Kinderbücher zum Ausleihen
- Spielzimmer
Personal
- kennt die Bedürfnisse und Wünsche von Familien und ist in der Lage
jederzeit darauf einzugehen hat aktuelle Informationen über:
- alle Freizeitangebote der Region und
benachbarter Regionen, die für Familien interessant sind
- Kinderarzt,
Notfall-Apotheke
- Babysitter-Service, Kinderbetreuung und
Kinderanimation
Gastronomie
- familiengerechte Tische (Größe, Freiraum)
- rauchfreie Zonen
- Kinderstühle in ausreichender Anzahl
- Spielzeug und Malbücher
- Lätzchen, Kindergeschirr
- Verwendung regionaler Produkte und eifeltypischer Speisen
- Kindergerechtes Essen bzgl. Namen der Speisen, Würze, Größe, Preis etc.
- Kindergetränke
- Kinder werden schnellstmöglich und vor den Erwachsenen bedient
Organisation - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Betrieben
- Qualitäts-Coach (Überprüfung der Betriebe und Hilfestellung
bei der Qualitätssicherung)
- "'Lenkungskreis Qualität" (Weiterentwicklung und ständige
Überprüfung der Kriterien)
Städte/ Kommunen
Ein familienfreundlicher Ort verfügt über geeignete und der Grösse des Ortes
entsprechende Einrichtungen und Anlagen, die sich besonders gut für Familien
eignen. Sie sollen gut gepflegt und unfallsicher sein. Dazu gehören:
- Kinder- und Naturspielplätze (z.B. Bachbett, See- und Flussufer,
Naturwiesen, Waldstücke u. ä.). Mindestens ein attraktiver Spielplatz
mit verschiedenen Spielgeräten und Sitzgelegenheiten in Zentrumsnähe,
wo sich die Familien treffen können. Es gibt eine verantwortliche
Person, die für den Unterhalt zuständig ist.
- Kinderwagengerechte Wanderwege. Jeder Ort verfügt über kinderwagengerechte
Wanderwege von mindestens zwei Kilometern Länge. Diese Wege werden auf einer
Wanderkarte oder einem Übersichtsplan erwähnt.
- Schlechtwetterangebote. Jeder Ort verfügt über mindestens ein
Schlechtwetterangebot, welches öffentlich ist und ohne Voranmeldung besucht
werden kann. Bei Schlechtwetter werden die Gäste mindestens beim
Tourist-Center mit einem Plakat oder Flyer auf diese Angebote aufmerksam
gemacht.
- Sonstige Angebote, welche wenn möglich kostenlos, öffentlich und ohne
Voranmeldung zugänglich sind und in Grösse, Ausstattung und Ambiente den
Erwartungen der Familien entsprechen.
- Picknickplätze mit Feuerstellen und Sitzgelegenheiten
- Kinderbetreuung/ Babysitting. Jeder Ort bietet die Möglichkeit der
Kinderbetreuung an einem festen Ort wie Hotel, Kinderhort, Kinderkrippe,
einheimische Familie und des Babysittings an. Dieses Angebot ist für alle
Gäste im Ort öffentlich zugänglich. Die Tourismusorganisationen übernehmen die
aktive Vermittlung dieser Dienstleistungen und erstellen Preislisten.